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Artikel vom: 24.11.2011
Stellungnahme der PROdigitalTV zum Grünbuch der Europäischen Union:
Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt
Stellungnahme der PROdigitalTV - Interessengemeinschaft Digitale Medien e.V. zum
Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union:
Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt
Die PROdigitalTV - Interessengemeinschaft Digitale Medien e.V. ist ein Zusammenschluss unabhängiger Unternehmen der digitalen Medienwirtschaft, insbesondere mittelständischer Unternehmen. Vertreten sind sendende, produzierende Unternehmen sowie Unternehmen, die als Dienstleister tätig sind.
Durch die technologischen Entwicklungen der letzten Jahre und insbesondere den Ausbau der Breitbandnetze sind im Bereich der Vermarktung audiovisueller Werke vielfältige neue Angebote ermöglicht worden, die eine Vielzahl von Chancen für alle Beteiligten der Medienwirtschaft und damit auch für die Fortentwicklung des Europäischen Wirtschaftsraumes mit sich bringen. Aufgrund der im Vergleich zu klassischen Übertragungswegen wie Satellit, Kabel oder DVB-T relativ geringen Markteintrittskosten für die Auslieferung digitaler Medienangebote über das IP-Protokoll auf unterschiedlichste Endgeräte ist der Einstieg in neue Angebotsformen gerade auch für kleinere/ mittelständische und regionale Unternehmen sehr viel leichter möglich, als dies bislang der Fall war. Dies ermöglicht schnelle Innovationszyklen und hohen Wettbewerb durch das Hinzutreten vieler neuer Anbieter, die bislang kaum Chancen hatten, an der Distribution und Vermarktung von Medieninhalten teilzunehmen. Während die technischen Voraussetzungen für diese Dienste aufgrund der flächendeckenden Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen und dem Entstehen technischer Standards, wie zum Beispiel Hybrid broadband broadcast Television (HbbTV), relativ leicht zu meistern sind, bringen die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Klärung der für eine legale Vermarktung von Medieninhalten notwendigen Urheberrechte große Rechtsunsicherheiten mit sich, da die Entwicklung der urheberrechtlichen Instrumentarien nicht im Gleichklang mit dem technischen Fortschritt erfolgt. Dienste, die heute technisch kaum noch Probleme darstellen, können mangels einer gesicherten urheberrechtlichen Grundlage trotzdem nicht angeboten werden.
Um die Urheber an einer legalen Vermarktung ihrer Inhalte finanziell teilhaben zu lassen und gleichzeitig den Wettbewerb und die Innovationskraft bei der Erbringung neuer und attraktiver Medienangebote zu stimulieren, ist daher aus Sicht von PROdigitalTV eine Anpassung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen an den Stand der technologischen Entwicklung dringend geboten.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zu dem Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union Stellung nehmen zu dürfen und gehen auf folgende Fragen im Detail ein:
zur Frage 1. Welches sind die wichtigsten rechtlichen oder sonstigen Hindernisse – in Bezug auf das Urheberrecht oder andere Aspekte – die die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes für den grenzübergreifenden Vertrieb audiovisueller Werke behindern? Welche Rahmenbedingungen sollten angepasst oder geschaffen werden, um einem dynamischen digitalen Binnenmarkt für audiovisuelle Inhalte Impulse zu geben und die Mehrgebietslizenzierung zu erleichtern? Welches sollten die wichtigsten Prioritäten sein?
Wie bereits eingangs ausgeführt, stehen einer Vielzahl innovativer audiovisueller Dienste Hindernisse tatsächlicher Art heute nicht mehr bzw. nicht mehr in dem bisher bestehenden Maße entgegen. Dies begünstigt auch mittelständische Unternehmen. Die bestehende Komplexität bei der Klärung der Urheberrechte führt jedoch dazu, dass sich kleine und mittelständische Unternehmen nicht in der Lage sehen, den notwendigen Aufwand mit tragbaren Mitteln zu leisten. Dies bevorzugt dann automatisch große und internationale Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Finanzkraft und ihrer internationalen Ausrichtung deutlich leichter in der Lage sind, solche Angebote zu erstellen und die damit verbundenen Rechtsfragen zu lösen. Die Rahmenbedingen müssen unter Berücksichtigung der Interessen der Urheber daher so ausgestaltet werden, dass ein klarer Rechtsrahmen geschaffen wird, der diesen Unternehmen und natürlich auch großen Unternehmen die notwendige Planungs- und Rechtsicherheit bietet.
Idealerweise sollte ein Nachfrager die Rechte zur Verbreitung audiovisueller Werke entweder direkt von den Urhebern oder (insbesondere im Bereich der Weitervermarktung) möglichst einfach bei einer zuständigen Verwertungsgesellschaft erwerben können. Dabei muss sichergestellt sein, dass die regional zuständige Verwertungsgesellschaft auch diese umfassenden Rechte – zumindest für das entsprechende Territorium – einräumen kann.
zur Frage 2. Welche praktischen Probleme ergeben sich für Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten in Zusammenhang mit der Klärung der Rechte an audiovisuellen Werken a) in einem einzigen Gebiet und b) gebietsübergreifend? Welche Rechte sind davon betroffen? Für welche Nutzung?
Aktuell sehen sich Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten vor der Herausforderung, mit überschaubaren Mitteln die notwendigen Rechte für die Vermarktung innovativer Angebote zu klären. Durch die technischen Möglichkeiten, Angebote sowohl linear als auch on demand sowie auf alle Arten von Empfangsgeräten (TV, Smartphone, PC bzw. Tablet PC) zu verbreiten und das auch noch über alle Verbreitungswege (Satellit, Terrestrik, Kabel, Internet, Wireless oder UMTS/LTE), ist die Komplexität der Rechteklärung deutlich gestiegen. Sowohl die Art des Angebotes als auch der Verbreitungsweg bzw. der Typ des Empfangsgeräts erfordern häufig die Notwendigkeit, verschiedene Rechte zu klären. Dies ist schon für den primären Rechteerwerber, wie zum Beispiel einen TV-Veranstalter sehr komplex und schwierig, für kleinere und mittelständische Plattformbetreiber bzw. Vermittler, die die Angebote Dritter verbreiten, ist ein derartig kleinteiliger und komplexer Rechteerwerb nicht zu leisten. Bei gebietsübergreifenden Angeboten sind dann noch die regionalen Unterschiede in der Regulierung derartiger Tatbestände zu beachten. So wird beispielsweise die Verbreitung von TV-Programmen über mobile Plattformen in Österreich als eine Unterform der Kabelweitersendung behandelt, während dieselbe Art der Weiterverbreitung in Deutschland eine Erstsendung darstellt.
Das von vielen Anbietern verfolgte Ziel, im Interesse der Endkunden alle Dienste überall, jederzeit und auf allen möglichen Empfangsgeräten anzubieten, wird durch diese komplexe rechtliche Situation konterkariert.
Betroffen sind hier die Rechte der öffentlichen Wiedergabe, der Erstsendung bzw. der Kabelweitersendung.
zur Frage 3. Können Probleme bei der Klärung des Urheberrechts durch eine Verbesserung des Lizenzierungsrahmens gelöst werden? Ist ein gebietsbasiertes Urheberrechtssystem in der EU in einem Online-Umfeld geeignet?
Eine Verbesserung des Lizensierungsrahmens kann dadurch erreicht werden, dass zukünftig grundsätzlich vergleichbare Dienste unabhängig von der konkreten Art des Übertragungsweges und des Empfangsgerätes zu einheitlichen Bedingungen lizensiert werden können. Jede technologieneutrale Ausgestaltung der Urheberrechte, die zu verbesserter Rechtssicherheit für Nutzer von Urheberrechten führt, ist damit ein Weg zur Lösung der oben dargestellten Probleme. Ein gebietsbasiertes System muss zumindest dahingehend auch zukünftig gewährleistet werden, dass die Lizensierung von Rechten für bestimmte Territorien nach wie vor sichergestellt wird. Andernfalls würde eine zwingend überregionale Lizensierungspraxis dazu führen, dass kleinere regionale Anbietern bei der Vergabe derartiger Rechte außen vor bleiben. Dies würde aber insbesondere die bei vielen kleinen Unternehmen existierende Innovationskraft ausschalten, die umgekehrt gerade zu mehr Wettbewerb und damit auch besseren Angeboten für die Endkunden führt.
zur Frage 4. Welche technischen Mittel, beispielsweise individuelle Zugangscodes, sind denkbar, um den Verbrauchern den Zugang zu „ihrer“ Sendung oder anderen Diensten und „ihrem“ Inhalt unabhängig von ihrem Aufenthaltsort zu ermöglichen? Welche Auswirkungen könnten diese Ansätze auf die Lizenzierungsmodelle haben?
Eine Möglichkeit ist die Nutzung von sogenannten „Single Sign On Lösungen“, bei denen sich der Nutzer einmalig mit seinen Daten registriert und danach mit nur einem Zugangscode Zugriff auf eine Vielzahl von Angeboten hat. Eine Zersplitterung von Zugangsmöglichkeiten über proprietäre Systeme mit jeweils eigenen Zugangscodes überfordert den einzelnen Nutzer und verhindert eine rasche Marktdurchdringung vieler Angebote.
zur Frage 5. Wäre die Ausweitung des für Satellitenprogramme geltenden „Ursprungsland“- Grundsatzes auf die Online-Bereitstellung von audiovisuellen Mediendiensten machbar und welche Vor- und Nachteile hätte dies? Auf welche Weise könnte das Ursprungsland bei der Online-Verbreitung am besten ermittelt werden?
Die Ausweitung des für Satellitenprogramme geltenden Prinzips des „Ursprungslandes“ hat Vor- und Nachteile. Für einen international tätigen Anbieter bringt es erhöhte Rechtssicherheit, da dieser Anbieter sich nur auf die Rechtslage des Landes einstellen muss, in dem er seinen Dienst örtlich gesehen erbringt. Gleichzeitig steht bei online zu erbringenden Mediendiensten zu befürchten, dass internationale Anbieter den Ort der Dienstleistungserbringung nach den günstigsten geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen aussuchen. Dies steht dann möglichweise im Widerspruch zu den Interessen der Endverbraucher und bedeutet auch für kleinere und regional agierende Anbieter einen Wettbewerbsnachteil. Um dem entgegenzuwirken müsste auf EU-Ebene eine ausreichende Mindestharmonisierung der Rahmenbedingungen für die Erbringung solcher Dienste geschaffen werden, die ein Level Playing Field für mittelständische Anbieter in den einzelnen Mitgliedsstaaten sicher stellt.
zur Frage 6. Welche Kosten und welcher Nutzen wären mit der technologisch neutralen Ausweitung des Systems zur Klärung des Urheberrechts bei der grenzübergreifenden Kabelweiterverbreitung audiovisueller Mediendienste verbunden? Sollte diese Ausweitung auf „geschlossene Umfelder“ wie IPTV begrenzt sein oder sollte sie alle Formen der offenen Weiterverbreitung (Simulcasting) über das Internet umfassen?
Der Nutzen einer technologieneutralen Ausweitung des Systems zur Klärung der Urheberrechte würde aus unserer Sicht aufgrund der unter Frage 2 beschriebenen praktischen Probleme die damit möglicherweise verbundenen Kosten deutlich übersteigen. Alle grundsätzlich gleichen Produkte sollten auch grundsätzlich gleich behandelt werden. Der Nutzen liegt in dem rechtssicheren Erwerb der Verbreitungsrechte. Der Anbieter solcher „Weiterverbreitungsdienste“ spart dabei Kosten bei der Rechteklärung und es gibt bereits erprobte Möglichkeiten, wie zu Beispiel eine erlösbezogenen Abgeltung von Verwertungsrechten, um den Urheber auch angemessen an allen weiteren Erlösformen zu beteiligen.
Die aufgrund des technischen Fortschritts möglichen vielfältigen neuen Dienste und Angebote sollten durch ein möglichst vereinheitlichtes Abgeltungsprinzip im Urheberrecht flankiert werden. Dies führt im Interesse der Verbraucher zu attraktiven Diensten, die alle technischen Möglichkeiten der Konvergenz ausnutzen, und erhöht gleichzeitig die Einnahmen für die Urheber, da derzeit viele technisch möglichen Dienste und Angebote mangels rechtlicher Rahmenbedingungen für ein planbares Angebot einfach nicht entstehen.
Auf jeden Fall muss diese Ausweitung gerade die Formen der offenen Weiterverbreitung über das Internet umfassen. Auch hier gibt es ausreichende Möglichkeiten, den Schutz der urheberrechtlich geschützten Werke sicher zu stellen. Eine Beschränkung auf „geschlossene Umfelder“ würde aber erneut nur die TK-Unternehmen bevorzugen, die derartige Infrastrukturen aufbauen und Dritte, die die Innovationskraft der offenen Übertragungswege nutzen, unangemessen benachteiligen. Insbesondere Dienste, die über die neuen Standards wie HbbTV möglich werden, sollten ebenfalls in den Genuss der Planungs- und Rechtssicherheit durch eine technologieneutrale Ausweitung des Systems zur Klärung urheberrechtlicher Fragen kommen.
zur Frage 8. Wie werden künftige technologische Entwicklungen (z. B. Cloud Computing) sich auf den Vertrieb audiovisueller Inhalte einschließlich der Bereitstellung von Inhalten für multiple Geräte und der Möglichkeit für die Kunden, auf Inhalte unabhängig von ihrem Standort zuzugreifen, auswirken?
Aufgrund des breiten Marktes mobiler Empfangsgeräte, wie Notebooks, Smartphones und Tablet PCs wollen Kunden vermehrt überall und jederzeit auf alle Angebote und auch ihre privaten Daten und Anwendungen zugreifen. Die über Cloud Computing bestehende Möglichkeit, auf eigene und dritte Inhalte direkt über das Internet und mit verschiedensten Endgeräten sowie von überall zuzugreifen, wird daher für die Kunden neue attraktive Nutzungsformen ermöglichen. Dies erfordert aber gerade die Möglichkeit des rechtssicheren Erwerbs der Rechte zum Angebot solcher Dienste.
zur Frage 12. Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass sich der Anteil und/oder die Sichtbarkeit europäischer Werke im Programmkatalog der Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten erhöhen?
Während bei linearen Angeboten der Anbieter stets die reichweitenstärksten Programme bevorzugen wird, kann man bei dem Angebot audiovisueller Produkte auf Abruf deutlich einfacher auch Werke für spezielleres Zielgruppen anbieten. Die auch im Bereich des Online Shoppings mögliche „Long Tail“ Vermarktung bietet gerade dem Angebot europäischer Werke in den Programmkatalogen deutlich bessere Chancen. Da durch die verringerten tatsächlichen Markteintrittsbarrieren und eine Verbesserung des Systems der Rechteklärung gerade kleinere und regionale Anbieter die Möglichkeit des Marktzutritts erhalten, steht zu erwarten, dass diese dann auch die Nischen für regionale europäische Werke deutlich besser als bisher abdecken werden.
Quelle:
ProDigital TV








