- Mittelständische Medienunternehmen profitieren von zusätzlicher Verbreitungsmöglichkeit ihrer Angebote
- Rechtlicher Rahmen muss unter dem Aspekt der Gleichbehandlung neu definiert werden: Welche Angebote unterliegen dem Rundfunkstaatsvertrag, welche nicht?
Hamburg, den 06. Juli 2010.
Über Chancen, Risiken und die rechtlichen Rahmenbedingungen hybrider TV-Plattformen diskutierten auf dem 17. Medienfrühstück von PROdigitalTV Vertreter von Unternehmen und Interessensverbänden.
Zentrale Forderung von PROdigitalTV sei die bewusste und aktive Einbindung mittelständischer Angebote auf die Hybrid-Plattformen, so Kai Flatau, Geschäftsführer von PROdigitalTV und Of Counsel der Kanzlei Hogan Lovells. Gerade für Anbieter, die sich an spitzere Zielgruppen wenden, seien hybride Plattformen eine große Chance, der Reichweitenfalle zu entkommen, die sich unter anderem durch die schleppende Digitalisierung der TV-Haushalte im Kabel ergebe.
Speziell der Homeshopping Sektor könne sich hier neue Konsumentengruppen erschließen und würde von beiden Seiten der Konvergenz profitieren: Jüngere Nutzer kämen über das Internet und die dort bekannten Brands auf die Plattform, ältere Nutzer, die nicht Internet affin sind, könnten sich den Zugang zu Web-Angeboten über das Medium Fernsehen erschließen.
Eine neue, zusätzliche Vermarktungsmöglichkeit mit hohem Potenzial bescheinigt Jürgen Sewczyk, Vorstandsmitglied der Deutschen TV Plattform und Leiter der Arbeitsgruppe Hybride Endgeräte, den neuen Plattformen. Nach aktuellen Schätzungen seien bereits Ende nächsten Jahres sechs Mio. Haushalte in Deutschland mit hybriden Endgeräten ausgestattet. Entscheidend sei nun, attraktive Angebote zu schnüren und so zu vermarkten, dass sie vom Verbraucher auch genutzt würden.
Vor dem Hintergrund der Zusammenführung von Anbietern aus TV und Internet sei eine rundfunkrechtliche Neuregelung absehbar, so Medienrechtler Flatau. Ziel müsse sein, alle Angebote auf der Hybridplattform gleichberechtigt zu behandeln und ihnen einen chancengleichen Zugang zu gewähren. Dies werde derzeit noch nicht berücksichtigt, müsse aber zeitnah diskutiert werden. „Anbieter aus dem Rundfunkbereich unterliegen dem Regelwerk des Rundfunkstaatsvertrages, Anbieter aus dem World Wide Web hingegen nicht. Sie treffen sich jedoch auf der gleichen Plattform und treten zueinander in den Wettbewerb. Hier sehen wir von PROdigitalTV eine Herausforderung an die Regulierung. Eine Fortführung der bisherigen Praxis, jedes Jahr den Rundfunkstaatsvertrag zu ändern, dürfte nicht das richtige Mittel sein, um angemessen auf die Entwicklung zu reagieren. Regelungsziele und- Inhalte müssen neu justiert werden.“
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